Montag, 7. Juni 2021

Förderung für Elektroautos: Hier gibt es Geld

 

Der Umstieg aufs Elektroauto geht ins Geld: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, und auch der Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage kann teuer werden. So kommen Sie an Fördermittel.

  • Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert

  • Bis zu 9000 € Zuschuss für E-Autos

  • Gestaffelte Fördersätze für Leasingfahrzeuge

  • Förderung der Wallboxen durch KfW-Bank, Länder und Kommunen

Elektroautos sind vergleichsweise teuer. Um ihre Verbreitung zu fördern, gibt es von Staat und Herstellern Subventionen. Im Rahmen des Konjunktur-Programms wegen der Corona-Krise wurde der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt (sog. "Innovationsprämie"). 

Reine E-Autos bekommen damit eine Förderung von bis zu 9000 Euro, Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6750 Euro. Bei den Plug-in-Hybriden gelten für die Innovationsprämie allerdings die gleichen Regularien wie beim Umweltbonus: Sie werden nur gefördert, wenn diese höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren oder bis Ende 2021 eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern haben, ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometer, ab 2025 von mindestens 80 Kilometer. 

Für Fahrzeugzulassungen ab dem 16.11.2020 wird beim Leasing dieser Fahrzeuge die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt, wenn der Vertrag eine Laufzeit von weniger als 24 Monate vorsieht.

Geld gibt es bei Kauf oder Leasing der meisten Stromer sowie für Pkw mit Brennstoffzelle, also Wasserstoffautos. Plug-in-Hybride werden ebenfalls gefördert, wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die neuen Fördersätze gelten auch rückwirkend für alle Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden.

Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt übrigens bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

So hoch ist die Umweltprämie beim Kauf

Der Bundesanteil am Umweltbonus wird für Zulassungen nach dem 3.6.2020 als Innovationsprämie verdoppelt. Ursprünglich war die Innovationsprämie bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Doch beim 4. Spitzengesprächs der Konzertierten Aktion Mobilität am 17. November 2020 wurde beschlossen, die Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern. Deshalb können die aktuell geltenden erhöhten Förderprämien für Elektrofahrzeuge über das Jahr 2021 hinaus beim BAFA beantragt werden, auch wenn die offizielle Änderung der Richtlinie noch aussteht. Näheres dazu finden sie auf dieser BAFA-Seite*. Der Herstelleranteil bleibt von der Erhöhung der Kaufprämie unberührt.

Fahrzeugtyp

Netto-Listenpreis Basismodell

Bundesanteil (verdoppelt)

Herstelleranteil (netto)

Gesamt (netto)

Elektroauto

bis 40.000 €

6000 €

3000 €

9000 €

Elektroauto

über 40.000 € bis 65.000 €

5000 €

2500 €

7500 €

Plug-In-Hybrid

bis 40.000 €

4500 €

2250 €

6750 €

Plug-In-Hybrid

über 40.000 € bis 65.000 €

3750 €

1875 €

5625 €

Quelle: Bafa. Es gilt der Netto-Listenpreis in Deutschland

Auch junge Gebrauchte werden gefördert

Auch der Kauf und das Leasing gebrauchter E-Autos und gebrauchter Plug-In-Hybride werden vom Staat bezuschusst. Für die Förderhöhe gelten bei der Zweitzulassung die Fördersätze entsprechend der Tabelle für den Kauf und das Leasing eines Neufahrzeugs mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro (Basismodell in Deutschland).

Voraussetzung ist eine Erstzulassung nach dem 4.11.2019. Erfolgt die Zweitzulassung nach dem 3.6.2020, bekommen die Fahrzeuge auch den doppelten Bundesanteil (Innovationsprämie). Zudem darf das Gebrauchtfahrzeug nicht länger als 12 Monate erstzugelassen gewesen sein, höchstens 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben und noch keine Förderung beantragt worden sein.

Wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt werden 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs angesetzt (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis darf maximal diesen Schwellenwert betragen.

Bei der Zweitzulassung muss ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder einer Neufahrzeugrechnung und eine Erklärung über die maximale Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern zum Kaufzeitpunkt mit dem Antrag hochgeladen werden. Die Erklärung ist über das Formular „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“ durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen zu bestätigen.

Achtung: Zum Zeitpunkt der Vorstellung des Fahrzeuges beim Sachverständigen darf die maximale Fahrleistung von 15.000 km noch nicht überschritten sein. Ein Nachweis durch den Kaufvertrag reicht dem BAFA nicht aus.

Ob der gewünschte Gebrauchtwagen förderfähig ist, erfahren Sie bei der BAFA*.

Übrigens: Beim Kauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein (Haltedauer).

Vorsicht vor betrügerischen Angeboten beim E-Autokauf!

Einige Händler bieten E-Fahrzeuge überteuert an und nutzen unzulässige Vertragsgestaltungen und Rechnungen, um die E-Autoprämie des Bundes zu erschleichen. Diese Scheingeschäfte und Scheinhandlungen stellen einen strafbaren Missbrauch staatlicher Subventionen dar und sind als Subventionsbetrug gem. § 263 StGB strafbar. Häufig handelt es sich um Tageszulassungen und Gebrauchtwagen (Zweitzulassung).

Diese Scheingeschäfte sind meist Angebote zu einem deutlich zu hohen Verkaufspreis und dadurch nicht förderfähig. Um aber die BAFA-Förderung dennoch zu erhalten und den förderfähigen Fahrzeugpreis beim BAFA nachweisen zu können (80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeuges brutto inkl. Sonderausstattung und zzgl. Rabatt in Höhe des Herstelleranteils), sind einige unseriöse Händler äußerst einfallsreich.

Nach Einschätzung der ADAC Rechtsberatung und des E-Autovermieters Nextmove sind folgende drei Varianten derzeit auffällig:

  • Kunde erhält eine zweite Rechnung für “Sonderkosten für die Fahrzeugbeschaffung”, die ausdrücklich nur für den Kunden bestimmt ist und nicht beim BAFA eingereicht werden soll.

  • Kunde zahlt einen Teil für das Fahrzeug an und erhält hierfür eine gesonderte Quittung. Diese Anzahlung wird auf der eigentlichen Rechnung, die bei der BAFA eingereicht werden soll, nicht mehr ausgewiesen.

  • Kauf mit Haltedauer: Hier stellt der Händler selbst den Antrag bei der BAFA und lässt das Fahrzeug 6 Monate auf sein Autohaus zu. Er gibt einen reduzierten Kaufpreis an den Kunden weiter. Aber Achtung: Hier erhält der Kunde nicht immer die gesamte Förderung oder geht sogar ganz leer aus. Immerhin wird der Käufer dann nicht zum „Mittäter“!

    Unser Tipp: Lassen Sie sich daher vor dem Kauf eines E-Autos eine Musterrechnung des konkreten Fahrzeuges zusenden, um die konkrete Förderfähigkeit vorab selbst prüfen zu können! Und rechnen sie selbst nach, ob das die Preisgestaltung des Wunschfahrzeuges die Bedingungen bezüglich des förderfähigen Fahrzeugpreises erfüllt und den Schwellwert unterschreitet. Ein Merkblatt der BAFA* ist dabei eine gute Hilfe.

Das sind die Umweltprämien beim Leasing

Mit der neuen "Richtlinie Umweltbonus" vom 21.10.2020 wird für Zulassungen ab dem 16.11.2020 bei Leasingfahrzeugen die Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit über 23 Monate erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend gestaffelt.

Die Mindesthaltedauer beim Leasing erhöht sich von bisher 6 Monate auf 12 Monate bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten bzw. 24 Monate bei einer Laufzeit über 23 Monate. Bei Laufzeiten von 6 bis 11 Monaten bleibt die Mindesthaltedauer bei 6 Monate.

Fahrzeugtyp

Netto-Listenpreis Basismodell

Leasing-Laufzeit

Bundesanteil (verdoppelt)

Herstelleranteil (netto)

Gesamt (netto)

Elektroauto

bis 40.000 €

6-11 Monate

1500 €

750 €

2250 €

Elektroauto

bis 40.000 €

12-23 Monate

3000 €

1500 €

4500 €

Elektroauto

über 40.000 € bis 65.000 €

6-11 Monate

1250 €

625 €

1875 €

Elektroauto

über 40.000 € bis 65.000 €

12-23 Monate

2500 €

1250 €

3750 €

Plug-In-Hybrid

bis 40.000 €

6-11 Monate

1125 €

562,50 €

1687,50 €

Plug-In-Hybrid

bis 40.000 €

12-23 Monate

2250 €

1125 €

3375 €

Plug-In-Hybrid

über 40.000 € bis 65.000 €

6-11 Monate

937,50 €

468,75 €

1406,25 €

Plug-In-Hybrid

über 40.000 € bis 65.000 €

12-23 Monate

1875 €

937,50 €

2809,50 €

Quelle: Bafa. Es gilt der Netto-Listenpreis in Deutschland

Der richtige Zeitpunkt der Antragsstellung

Egal, ob gekauft oder geleast: Entscheidend für die Frage, wieviel Geld man vom Staat bekommt, ist das Datum der Zulassung und der Zeitpunkt der Antragsstellung. Der Antrag auf die Förderung kann erst nach der Zulassung gestellt werden. Berechtigt sind Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.

Die Antragstellung und Förderung erfolgt in einem einstufigem vollelektronischen Verfahren. Bevor der Antrag beim BAFA  gestellt werden kann, muss das Fahrzeug erworben und zugelassen sein. Nach Zulassung können Sie innerhalb eines Jahres Ihren Antrag stellen.

Achtung: Haben Sie den Antrag versehentlich vor der Zulassung gestellt, wird der Antrag durch das BAFA abgelehnt. Grundsätzlich kann dann auch nach der Zulassung kein neuer Antrag für dasselbe Fahrzeuges gestellt werden. Hier empfiehlt es sich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen, da das BAFA in seinem Antragsformular bis Mitte Dezember die Möglichkeit der Antragsstellung vor Zulassung ermöglicht hat. Wurde kein Zulassungsdatum eingegeben, erhielt der Antragssteller keinen Warnhinweis, dass das Zulassungsdatum fehlt. Dies wurde nun korrigiert.

Den Antrag stellt man direkt über eine eigene Online-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* (BAFA). Dort ist auch ausgewiesen, welche Unterlagen man elektronisch einreichen muss, wenn man des E-Auto entweder gekauft oder geleast hat. Es ist nicht möglich, Dokumente per E-Mail einzureichen.

Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung. Und die erforderlichen Haushaltsmittel müssen noch zur Verfügung stehen. Es gilt das "Windhundprinzip" – wenn der Fördertopf leer ist, gibt es auch kein Geld mehr.

Hat sich die Richtlinie geändert, so gilt immer die jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinie. Richtlinienanpassungen können sich sowohl vor- als auch nachteilig für die jeweilige Antragstellerin bzw. den jeweiligen Antragsteller auswirken. Ein Vertrauensschutz unter Berufung auf den Kaufzeitpunkt bzw. Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Fahrzeugs besteht nicht.

So beantragen Sie die Förderung

Dank der neuen digitalen Schnittstelle zwischen KBA und BAFA können Fahrzeugdaten bei Anträgen zur Innovationsprämie automatisch ausgetauscht werden. Der Antragsteller muss nur noch die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben und dem Datenaustausch zustimmen. Nachdem der Antrag abgeschickt wird, werden automatisch weitere Daten beim KBA abgerufen, wie beispielsweise Hersteller, Modell und Halterhistorie. Auch der Fahrzeugbrief muss nicht mehr hochgeladen werden, da dessen Daten bereits dem KBA vorliegen.

Dann muss eine "Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben" ausgedruckt, unterschrieben und aufs Online-Portal* gestellt werden. Hat alles geklappt, kommt eine Bestätigungsmail mit Zugangsnummer und Link zum Antrag. Das Förderprogramm erfreut sich großer Beliebtheit – was leider dazu führt, dass die Bearbeitung der Anträge derzeit länger dauert.

Auf der Homepage des BAFA* findet sich die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge*. Sie umfasst aktuell inzwischen fast 450 Modelle mit reinem Elektroantrieb, knapp 350 Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Mindestreichweite von 40 Kilometer oder einer Emission von 50 g CO₂/km sowie ein Elektroauto mit Brennstoffzelle (Hyundai Nexo). Die Liste ist deshalb so umfangreich, weil sie auch die verschiedenen Ausstattungsversionen der förderfähigen Modelle (nach Nettolistenpreis) enthält.

Prominente Beispiele sind: der VW ID.3, der Renault Zoe, der Nissan Leaf, der i3 von BMW, der Ioniq von Hyundai, der Audi e-tron quattro, der Jaguar I-Pace und das Tesla Model 3. Aber auch eher unbekannte Fahrzeuge wie ein chinesischer Elektro-SUV oder ein Transporter aus chinesischer Produktion – der Aiways U5 und der Maxus EV80 – finden sich darin wieder. Fahrzeuge mit einem Grundpreis von mehr als 65.000 Euro netto stehen nicht auf der Liste und sind daher nicht förderfähig.

Förderprogramme können kombiniert werden

Die neue Richtlinie für den Umweltbonus lässt die Möglichkeit wieder zu, den Umweltbonus mit einer weiteren öffentlichen Förderung zu kombinieren. Allerdings setzt die Kumulation mit anderen Förderprogrammen eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Fördermittelgeber und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) voraus. Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Aktuell kann der BAFA-Umweltbonus mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

  • Sofortprogramm "Saubere Luft" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

  • Flottenaustauschprogramm "Sozial und Mobil" (BMU)

  • Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 (BMVI)

  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO (Land Berlin)

  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)

Die Fördermöglichkeiten können in Zukunft durch weitere Vereinbarungen erweitert werden.

Steuervorteile für Elektroautos

Und auch steuerlich werden Elektroautos gefördert: Bislang musste für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Jetzt wird im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und sogar bis 31.12.2030 verlängert. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren nicht von diesem Steuervorteil.

Seit dem 1. Januar 2020 wird die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 40.000 Euro, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden, monatlich nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Ab dem 1.7. wird die Kaufpreisgrenze bei reinelektrischen Dienstwagen von 40.000 auf 60.000 Euro erhöht. Für Hybridelektrofahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit einem jeweils höheren Bruttolistenpreis bleibt es bei der bisher geltenden 0,5-Prozent-Regelung.

Zum Vergleich: Verbrenner müssen mit einem Prozent des Listenpreises beim Finanzamt angesetzt werden. Und auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

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Hier finden Sie nähere Informationen zum E-Kennzeichen und Vorteilen für Elektroautos in der Stadt..

Kosten einer Aufladung

 


Bild: Elektroauto laden
So erfolgt das Laden der Elektroautos | © MENNEKES

Von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist man natürlich die Verbrauchs-Angabe pro 100 Kilometer gewohnt. So kann anhand des Literpreises leicht errechnet werden, wie viel eine Fahrt über 100 Kilometer kostet. Beim Elektroauto sieht das etwas anders aus. Die einfachste Rechnung betrifft die Haushaltssteckdose:

Bei einem Strompreis von 30,29 Cent pro Kilowattstunde (3-Jahresdurchschnitt) kostet die Aufladung für 100 Kilometer zu Hause etwa 4,50 Euro und dauert beim Nissan Leaf 5 bis 6 Stunden. An einigen Stromtankstellen wird jedoch pro Stunde abgerechnet. Hier wird es dann etwas komplizierter. Mit einem Typ 2-Stecker (1-phasig) dauert eine volle Aufladung beim BMW i3 etwa 4 bis 5 Stunden und kostet mit der Charge NOW Ladekarte 4 Cent pro Minute, also 2,40 Euro pro Stunde.

Eine volle Aufladung kostet demnach bei 5 Stunden 12 Euro. Teilt man diesen Preis noch durch die Reichweite von 250 Kilometern, dann kostet ein Kilometer also etwa 4,5 Cent. Dementsprechend ist bei einer vollen Aufladung eher ein Pauschal-Preis zu empfehlen. Der Pauschal-Preis pro Ladevorgang liegt aktuell zwischen 5 und 10 Euro und macht somit vor allem Sinn, wenn Sie das Auto vollständig aufladen.

Reichweite Aufladung / Betankung Füllmenge Preis pro Einheit Preis pro km
250 km Benzin 20 Liter 1,40 € pro Liter 11 Cent
250 km Strom (Naturstrom) 30 kWh 5,90 € pro Ladung 2,4 Cent
250 km Strom (Charge Now) 5 Stunden 2,40 € pro Std. 4,5 Cent
250 km Strom (Haushaltssteckdose) 13 Stunden 30,29 Cent pro kWh 3,6 Cent


Mittwoch, 5. Mai 2021

Freitag, 19. März 2021

VW, Mercedes & Co. verabschieden sich von ihren Wasserstoff-Träumen – das spricht gegen den H2-Antrieb

 

  • Während Toyota und Hyundai immer noch mit Hochdruck an der Wasserstoff-Technologie arbeiten, glaubt der Großteil der europäischen Konzerne im PKW-Bereich nicht mehr an den H2-Durchbruch.
  • Renault, Mercedes und Co. sehen im Nutzfahrzeugsektor ein großes Potenzial für den H2-Antrieb. VW-Chef Herbert Diess hält den Antrieb selbst bei Langstrecken-LKW für zu kostenintensiv.
  • Die Grundvoraussetzungen für den H2-Antrieb sind derzeit alles andere als ideal. Zu der schlecht ausgebauten Infrastruktur kommen hohe Produktionskosten und der aktuell noch schlechte CO2-Fußabdruck der Wasserstoff-Herstellung.

 

 

Wasserstoff gilt schon seit den Sechzigerjahren als einer der vielversprechendsten Kandidaten für den Ersatz von Benzin und Diesel. Auch Mercedes, BMW, Audi und VW experimentieren seit Jahrzehnten mit dem Treibstoff und der Brennstoffzellentechnologie. Bisher haben die deutschen Hersteller jedoch nur Kleinserienmodelle mit Wasserstoffantrieb gebaut, wie den Mercedes GLC F-Cell oder BMW 7er Hydrogen 7. Nichts für die breite Masse.

Japan und Südkorea treiben die Technologie voran

Die Konkurrenz aus Japan und Südkorea ist deutlich konsequenter. Toyota brachte mit dem Mirai 2014 das erste in größeren Stückzahlen gefertigte Brennstoffzellen-Auto der Welt auf den Markt, das mittlerweile in der zweiten Generation vom Band läuft. Hyundai zog 2018 mit dem Wasserstoff-SUV Nexo nach. Aufgrund der exotischen Technik sind beide Modelle vergleichsweise teuer und daher keine Verkaufsschlager.

Die derzeit schlecht ausgebaute Infrastruktur tut ihr Übriges. Von dem mindestens 79.000 Euro teuren, dafür aber vergleichsweise gut ausgestatteten Südkoreaner Nexo wurden 2019 lediglich knapp 4.500 Stück gebaut. Trotzdem treiben die beiden Konzerne die Entwicklung auf diesem Gebiet mit voller Kraft voran, was auch an dem starken politischen Willen in den beiden asiatischen Ländern liegt.

 

VW setzt auf batteriebetriebene  Elektroautos

Wie die „Financial Times“ berichtet, haben die meisten europäischen Autokonzerne ihre Wasserstoff-Pläne mittlerweile weitestgehend begraben. Stattdessen möchten sie sich im PKW-Bereich konsequent auf batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge konzentrieren. Herbert Diess, der Vorstandsvorsitzende des VW-Konzerns, hält die Idee eines großen Marktes für Brennstoffzellen-Autos für zu optimistisch. „Sie werden keinen breiten Einsatz von Wasserstoff in Autos sehen. Nicht einmal in 10 Jahren, weil die Physik dahinter einfach so unvernünftig ist,“ sagte Diess der „Financial Times.“

Zumindest bei seiner Kernmarke baut die Zukunftsstrategie des VW-Konzerns komplett auf BEVs (Battery Electric Vehicles). Die Premium-Tochter Audi hat mit der Studie H-Tron bereits vor fast fünf Jahren einen ersten Ausblick auf ein potenzielles Brennstoffzellen-SUV gegeben. Angesicht der aktuellen Zweifel des Konzernchefs und der konsequenten Elektro-Strategie des weltweit größten Autokonzerns ist es jedoch fraglich, ob Audi jemals ein Volumenmodell mit Wasserstoffantrieb auf den Markt bringen wird.

Diess hält von der Technologie wenig

Diess hat in seiner Zeit als BMW-Ingenieur selbst an Fahrzeugkonzepten mit Wasserstoffantrieb gearbeitet, zweifelt aber im Gegensatz zu den meisten Konkurrenten selbst im LKW-Bereich die Sinnhaftigkeit des Antriebskonzepts an. Die VW-Töchter MAN und Scania arbeiten zwar für die Langstrecke weiterhin an Wasserstoff-Trucks, aber auch bei ihnen liegt der Fokus klar auf E-Fahrzeugen, die ihren Strom aus großen Batterien beziehen und mit einer Füllung zwischen 200 und 300 Kilometern schaffen sollen. Zu dem Thema sagte Diess der Financial Times: „Bei LKWs geht es vor allem um die Kosteneffizienz. Und Wasserstoff ist so teuer, dass sich die Kosten pro Kilometer im Vergleich zum einem batterieelektrischen LKW verdreifachen würden.“

 

Der aus der Fusion von der Groupe PSA (Peugeot, Citroën, Opel und DS) und Fiat-Chrysler hervorgegangene Konkurrent Stellantis ist im Transportbereich etwas optimistischer. Der Konzern möchte in den kommenden Jahren kleine Wasserstoff-Transporter auf die Straße bringen. Im Automobilbereich sieht er aber auch kein großes Potenzial. „Der Großteil der Leute, die auf das Wasserstoffauto drängten, haben jetzt einen Rückstand bei den E-Autos“, sagte der Vorstandsvorsitzende Carlos Tavares der Financial Times.

Renault plant Wasserstoff-Transporter

Auch Renault sieht den idealen Einsatzzweck für den Wasserstoffantrieb im Güterverkehr. Philippe Prevel ist bei dem französischen Traditionskonzern für alternative Treibstoffe verantwortlich. Seiner Meinung nach macht der Antrieb vor allem bei Fahrzeugen Sinn, die einen zentralen Dreh- und Angelpunkt haben, an den sie nach dem Schichtende zurückkehren, wie Busse, Taxis oder Lieferwagen. Letztere haben die Franzosen mit dem Kangoo und Master Z.E. Hydrogen bereits im Angebot. Allerdings fiel der Anteil der Wasserstoff-Varianten an den Gesamtverkäufen bisher äußerst gering aus. 

Auf lange Sicht strebt Prevel in Segment der H2-Transporter einen Marktanteil von 30 Prozent an. Derzeit sei aber noch nicht absehbar, wie viel Wachstumspotenzial in dem bisher kaum existenten Markt wirklich steckt. Noch für dieses Jahr, plant Renault zwei neue Wasserstoff-Lieferwagen, die aus einer Kooperation mit dem amerikanischen Brennstoffzellen-Spezialisten Plug Power stammen. Zudem ist der Franzose davon überzeugt, dass die mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzelle vor allem auf Strecken über 300 Kilometer eine Rolle spielen wird. Rein elektrisch angetriebene LKW bräuchten für solche Distanzen schwere und platzraubende Batterien. Im PKW-Bereich setzt Renault bis 2030, wie der Großteil seiner europäischen Konkurrenten, vor allem auf BEVs und Hybridantriebe.

Mercedes und BMW halten sich zurück

Mercedes hatte jahrelang ambitionierte Wasserstoff-Pläne. Doch auch die Stuttgarter konzentrieren sich mittlerweile in erster Linie auf die Entwicklung batterieelektrischer Autos und den Ausbau ihrer EQ-Modellfamilie. Nachdem die Marke mit dem Stern seit den Neunzigern Brennstoffzellen-Versionen der A- und B-Klasse produzierte, wurde Ende 2018 der Mercedes GLC F-Cell eingeführt. Das Wasserstoff-SUV wurde nur im Leasing angeboten und bereits im April 2020 nach rund 3.000 Exemplaren eingestellt. Die Schwaben haben ihr Wasserstoff-Programm aber nicht komplett aufgegeben. Im LKW-Bereich haben sie kürzlich eine Kooperation mit Volvo geschlossen.

Beim Erzrivalen aus München sieht es ähnlich aus. BMW plant für 2022 eine lokal emissionsfreie Version des X5, die sich einen Großteil der Technik mit Toyotas Technologieträger Mirai teilen wird. Doch auch bei dem Brennstoffzellen-X5 rechnet der Hersteller nur mit niedrigen Stückzahlen. Passend zum Zeitgeist liegt auch bei den Bayern das Hauptaugenmerk auf der Entwicklung ihrer batteriebetriebenen Modelle, wie beispielsweise dem i4 oder dem iX.

 

In anderen Ländern sieht es nicht besser aus. Im Gegenteil: Deutschland führt die europäische Rangliste mit einem großen Vorsprung an. Insgesamt sind es in ganz Europa nur 180 Stück. Kein Wunder, denn der Bau einer neuen H2-Tankstelle schlägt mit rund einer Million Euro zu Buche. Dazu kommt, dass Wasserstoff für Autos aufgrund der geringen Nachfrage nur in kleinen Mengen produziert wird, der Treibstoff ist deshalb vergleichsweise teuer. Ein Kilo kostet derzeit üppige 9,50 Euro. Der Hyundai Nexo kommt damit beispielsweise etwas weiter als 100 Kilometer.

Aufwendigere Technik als beim BEV

Zudem sind die Wasserstoffmodelle in der Anschaffung deutlich teurer als vergleichbare Benziner oder E-Autos. Während letztere zwar über eine üppig dimensionierte und kostenintensive Lithium-Ionen-Batterie verfügen, sind sie technisch deutlich einfacher aufgebaut. Bei Wasserstoffautos kommen zu den dickwandigen Hochdrucktanks die Brennstoffzelle, in der H2 mit Sauerstoff reagiert. Neben Wasser und Wärme, wird dabei natürlich auch der für den Antrieb benötigte Strom erzeugt. Letzterer wird anschließend von einem Aufwärtswandler verstärkt und erst dann an die E-Motoren abgegeben. Dazu kommt noch eine zusätzliche Puffer-Batterie.

 

All diese Komponenten führen derzeit noch zu hohen Produktions- und Entwicklungskosten. Um diese deutlich senken zu können, müssten die Autohersteller jährlich hunderttausende Brennstoffzellen-Fahrzeuge verkaufen. Angesichts der aktuellen Verkaufszahlen ist das ein utopisches Ziel. Der Wirkungsgrad der Brennstoffzelle ist mit rund 65 Prozent zwar doppelt so hoch wie bei einem Verbrennungsmotor. Wenn man jedoch die Produktion, den Transport und die Umwandlung des Wasserstoffs in Strom komplett durchrechnet, landet man bei einem Wirkungsgrad von 29 bis 32 Prozent. Batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge sind derzeit effizienter als Wasserstoffautos.

Maximilian Fichtner, Professor der Festkörperchemie an der Universität Ulm, äußerte im Gespräch mit der „Wirtschaftswoche“ schon im November 2019 Bedenken. Der Gesamtverkehr hatte hierzulande damals einen jährlichen Energiebedarf von rund 770 Terawattstunden, sagte Fichtner. Wenn man alle Fahrzeuge mit einem Wasserstoffantrieb ausrüsten würde, dürfte der Bedarf auf über 1000 Einheiten ansteigen. Die Umstellung auf einen reinen Elektroantrieb könnte ihn dagegen sogar auf rund 200 Terawattstunden reduzieren.

Grüner Wasserstoff ist Zukunftsmusik

Als Abgas fällt bei Brennstoffzellenautos tatsächlich nur unschädlicher Wasserdampf an. Die Produktion von H2 ist aber in den meisten Fällen noch alles andere als klimaneutral. Die Herstellung von grünen Wasserstoff ist zwar in der Theorie bereits möglich. Hierbei wird die Elektrolyse von Wasser ausschließlich mit Strom durchgeführt, der komplett aus erneuerbaren und klimaneutralen Energien stammt. Diese Methode ist derzeit jedoch noch sehr kostenintensiv und wird deshalb nur im kleinen Maßstab eingesetzt. Der große Durchbruch wird hier zwar schon seit langem prophezeit, bisher ist er jedoch noch nicht eingetroffen.

Die Norm ist heute dagegen der graue Wasserstoff. Bei ihm stammt die Energie großteils aus fossilen Brennstoffen. Meist wird Erdgas unter hohen Temperaturen in Wasserstoff und C02 umgewandelt. Letzteres wird in die Umgebungsluft abgegeben und verstärkt so den Treibhauseffekt. Eine Zwischenstufe stellt der blaue Wasserstoff dar. Hier wird die Produktion auf die gleiche Weise durchgeführt, die Treibhausgase jedoch abgefangen und anschließend gespeichert. Doch auch bei dieser Vorgehensweise gibt es Nachholbedarf. Trotzdem sollte man den Wasserstoff nicht vorschnell abschreiben. Auf lange Sicht dürfte er bei der Energiewende nämlich eine entscheidende Rolle spielen. Wenn auch zum jetzigen Stand eher im Nutzfahrzeugbereich, sowie in der Produktion von Stahl und Zement. 

 

(c) bisiness Insider

 

 

Montag, 30. Dezember 2019

Beriffserklärung

AC oder DC?

Akkumulatoren funktionieren mit Gleichstrom, abgekürzt DC von direct current. Im Stromnetz hingegen wird Wechselstrom, kurz AC von alternating current, verwendet, weil dieser einfacher in verschiedene Spannungen transformiert (und so über weite Strecken transportiert) werden kann.
Um einen Akkumulator am Stromnetz aufladen zu können, muss also Wechselstrom in Gleichstrom umgewandelt und zugleich die Spannung so hoch- oder heruntertransformiert werden, dass sie der aktuell benötigten Ladespannung des Akkus entspricht. Diese Aufgabe übernimmt das sogenannte Ladegerät, welches auch kurz als Lader bezeichnet wird. Je höher die Ladeleistung sein soll, desto größer und schwerer ist ein solches Ladegerät. Daher ist ein Elektroauto-Ladegerät kein portables Teil, das man in der Gegend herumtragen kann (wie beispielsweise bei einem e-Bike), sondern es gibt im Grunde nur zwei Möglichkeiten, es unterzubringen: Entweder man installiert es fest im Auto, oder man baut es in die Ladeinfrastruktur ein. Je nachdem spricht man von Wechselstromladung oder Gleichstromladung.

Wechselstromladung (Normalladung)

Ist das Ladegerät im Auto untergebracht, dann spricht man von AC-Ladung, da der Wechselstrom aus dem Netz direkt ins Auto fließt und erst dort vom Ladegerät in Gleichstrom für den Akku umgewandelt wird.
Wenn es um die Frage nach dem Ladestecker geht, könnte man nun auf die Idee kommen, zu diesem Zweck einfach die bereits seit Jahrzehnten gebräuchlichen und weit verbreiteten Steckertypen zu verwenden, die zum Anschluss aller möglicher Elektrogeräte an das Stromnetz verwendet werden. Hier stünden beispielsweise zur Auswahl der normale Haushaltsstecker (→ Schuko), der blaue CEE-„Campingstecker“ sowie der rote CEE-„Drehstromstecker“, den es in verschiedenen Größen für verschiedene Stromstärken gibt (→ CEE).
Nun gibt es aber ein Problem: Die Ladeleistung des Elektroautos muss – je nach Bedarf – variabel sein! Während ich z.B. auf längeren Strecken möglichst schnell laden möchte, will ich bei einer Ladung zu Hause über Nacht nur so schnell wie nötig laden, sodass der Akku am nächsten Morgen wieder voll ist. Würde man hierfür auf die etablierten Steckersysteme zurückgreifen, müsste der Nutzer also jede Menge Adapter mitführen, um mit verschiedenen Leistungen laden zu können und müsste im Auto jedesmal die gewünschte Ladeleistung einstellen. Das wäre äußerst kompliziert, unsicher und für den normalen Anwender nicht praktikabel – daher musste ein neues Steckersystem her, welches folgende Anforderungen erfüllen musste:
  • Die Infrastrukturseite muss mit dem Auto kommunizieren können, um diesem mitzuteilen, welche Leistung das Ladegerät aus dem Netz ziehen darf.
  • Alle Stecker und Buchsen sollen im nicht-angeschlossenen Zustand spannungsfrei und damit absolut berührungssicher sein. Erst wenn ein Auto angeschlossen ist (und dies muss sicher erkannt werden), soll infrastrukturseitig die Stromzufuhr zum Ladegerät im Auto eingeschaltet werden.
  • Die Stecker sollen verriegelbar sein, damit niemand unbefugt den Ladevorgang durch Abstecken unterbrechen kann.
  • Die Ladekabel und Steckverbindungen müssen robust, spritzwassergeschützt und witterungsbeständig sein, damit man auch bei Regen oder Schneefall das Auto laden kann.

Eine Wechselstrom-Lademöglichkeit besteht also im einfachsten Fall lediglich aus einer simplen Elektronik, welche dem angeschlossenen Auto die maximal mögliche Ladeleistung mitteilt, sowie einem elektromechanischen Schaltkontakt (Relais oder Schütz), der – sobald das Auto zum Laden bereit ist – die Stromzufuhr einschaltet. Der große Vorteil der Wechselstromladung liegt also darin, dass die Ladeinfrastruktur sehr einfach und günstig aufgebaut werden kann. Eine einfache AC-Ladestation ist schon ab 500 € erhältlich und kann beispielsweise als sogenannte Wallbox in der eigenen Garage an die Wand geschraubt werden.
Ein entscheidender Nachteil der Wechselstromladung ist allerdings, dass die Autos ständig große, schwere Ladegeräte mit sich herumtragen müssen. Daher sind auch die möglichen Ladeleistungen der Wechselstromladung relativ begrenzt (dazu später mehr...).

Typ1

Der Stecker IEC 62196 Typ1 (auch Type1) wurde 2009 entwickelt und basiert auf dem im Jahr 2001 in den USA verabschiedeten Standard SAE-J1772. Da es in den USA im Gegensatz zu uns nur ein einphasiges Stromnetz gibt, ist der Stecker für einphasigen Wechselstrom von 6 bis 32A ausgelegt und erlaubt damit Ladeleistungen bis 7,4 kW. Er besitzt zwei stromführende Kontakte (Phase L + Neutralleiter N), einen Schutzleiter (PE) sowie die zwei kleineren Signalkontakte CP (Control Pilot) und PP (Plug Present).
Über den CP-Pin erfolgt die Kommunikation zwischen Ladepunkt und Elektrofahrzeug und über den PP-Pin kann das E-Auto erkennen, ob der Stecker gezogen wird und den Ladevorgang sofort abbrechen, um ein spannungs- und leistungsfreies Trennen des Steckers zu gewährleisten.
Zur Verriegelung des Steckers befindet sich an der Oberseite eine Klinke, die beim Einstecken einrastet und durch einen Druckhebel wieder gelöst werden kann.

Typ2

Der Stecker IEC 62196 Typ2 (auch Type2) wurde vom deutschen Stecksystemhersteller Mennekes entwickelt und ist für dreiphasigen Wechselstrom bis 63A, also Ladeleistungen bis 43kW, ausgelegt. Er besitzt vier stromführende Kontakte (Drei Phasen L1, L2, L3 + Neutralleiter N), einen Schutzleiter (PE) sowie die zwei kleineren Signalkontakte CP (Control Pilot) und PP (Proximity Pilot).
Natürlich können auch einphasige Ladevorgänge über den Typ2-Stecker durchgeführt werden, in diesem Fall werden einfach die Kontaktpins L2 und L3 nicht verwendet.
Wie bei Typ1 erfolgt über den CP-Pin die Kommunikation zwischen Ladepunkt und Elektrofahrzeug, und zwar exakt nach dem selben Protokoll! Daher kann zwischen Typ1- und Typ2-Steckern problemlos adaptiert werden.
Über den PP-Pin können Ladepunkt und/oder Elektrofahrzeug die Belastbarkeit des Ladekabels erkennen. Wer mehr über das Kommunikationsprotokoll erfahren will, findet dazu einen entsprechenden Wiki-Artikel.
Zusätzlich verfügt das Typ2-Steckersystem über eine elektromechanische Verriegelung, die sicherstellt, dass im belasteten Zustand der Stecker nicht aus der Buchse gezogen werden kann. Nach Beenden des Ladevorgangs durch den Nutzer wird der Stecker automatisch wieder entriegelt.
2013 legte die EU den Typ2-Stecker als Standard für die Wechselstromladung fest. Seit 2017 ist er verbindlich für Normalladepunkte vorgeschrieben.
Extra-Wissen: In Frankreich gibt es noch Typ3...
In vielen europäischen Ländern wird für Steckdosen ein mechanischer Berührungsschutz vorgeschrieben, der den direkten Kontakt mit stromführenden Kontakten verhindern soll („Kindersicherung“). Beim Typ2-Stecker sind die Kontakte zwar im nicht-eingesteckten Zustand spannungsfrei, aber nicht berührungssicher, und das reichte den französischen Behörden nicht. Französische und italienische Firmen hatten als weiteren Ladestecker den Typ3 entwickelt, welcher Leistungen bis 22kW(3 × 32 A) unterstützt und mit sogenannten Shuttern ausgestattet ist, sodass die Kontakte nicht berührt werden können. Frankreich legte sich daher auf diesen Steckertyp fest. Bis heute existieren in Frankreich zahlreiche Ladepunkte mit Typ3-Standard. Später wurde aber auch dort der Typ2-Stecker für Ladepunkte anerkannt, sodass Typ3 nun immer mehr an Bedeutung verliert. Wer trotzdem im Frankreich-Urlaub an Typ3-Ladesäulen laden will, kann sich ein entsprechendes Adapterkabel kaufen (oder leihen!), denn das Kommunikationsprotokoll ist das gleiche wie bei Typ1 und Typ2.

Wie sieht es in der Praxis aus?

Fahrzeugseitig:
Alle heute erhältlichen Elektrofahrzeuge sind wechselstromladefähig, haben also ein entsprechendes Ladegerät integriert. Allerdings ist die maximal mögliche Ladeleistung dieses Ladegeräts von Modell zu Modell unterschiedlich (dazu später mehr).
Die Fahrzeuge besitzen für die AC-Ladung entweder eine Typ1-Buchse (z.B. Kia Soul EV) oder eine Typ2-Buchse (z.B. BMW i3).
Ladepunktseitig:
Nahezu alle öffentlichen Wechselstrom-Ladesäulen verwenden heute das Steckersystem Typ2.
Konkret gibt es folgende Möglichkeiten:
  1. Die allermeisten AC-Ladesäulen besitzen eine Typ2-Dose. Um hier laden zu können, benötigen Fahrzeuge mit Typ2-Buchse ein Ladekabel Typ2 auf Typ2. Auch Fahrzeuge mit Typ1-Buchse können hier laden, sie benötigen dafür ein Ladekabel Typ1 auf Typ2. Das benötigte Ladekabel wird beim Autokauf serienmäßig oder optional mitgeliefert. Ideal ist hier eine Länge von 5 bis 10 Metern. Dieses Kabel sollte man unbedingt immer dabeihaben.
  2. Einige AC-Ladesäulen besitzen ein fest angebrachtes Kabel mit Typ2-Stecker, den man direkt in die Buchse am Auto stecken kann (quasi wie beim Tanken fossilen Kraftstoffs). Hier können dementsprechend nur Fahrzeuge mit Typ2-Buchse laden, Fahrzeuge mit Typ1-Buchse hingegen nicht (bzw. nur mit unerlaubtem Adapter 😉).
  3. Bei AC-Ladestationen für Zuhause gibt es auch die Möglichkeit eines fest angebrachten Typ1-Kabels, falls man ein Fahrzeug mit Typ1-Buchse besitzt und nicht jedesmal das Ladekabel aus dem Kofferraum holen möchte.

Ladekabel Typ2 auf Typ2

Ladekabel Typ1 auf Typ2

Ladeleistungen im Vergleich

Ladeinfrastrukturseitig wird bei der AC-Ladung in der Regel zwischen den folgenden fünf möglichen Anschlussleistungen unterschieden (diese sind auch so im GoingElectric Stromtankstellenverzeichnis hinterlegt):
  • 16 A einphasig: 1 ⋅ 16 A ⋅ 230 V ≈ 3,7 kW (teilweise auch mit 3,6 kW beziffert)
  • 32 A einphasig: 1 ⋅ 32 A ⋅ 230 V ≈ 7,4 kW (teilweise auch mit 7,2 oder 7,3 kW beziffert, in DE zu Hause wegen Schieflast nicht erlaubt!)
  • 16 A dreiphasig: 3 ⋅ 16 A ⋅ 230 V ≈ 11 kW
  • 32 A dreiphasig: 3 ⋅ 32 A ⋅ 230 V ≈ 22 kW (größte Verbreitung hierzulande)
  • 63 A dreiphasig: 3 ⋅ 63 A ⋅ 230 V ≈ 43 kW (hier ist an der Ladesäule grundsätzlich immer ein Ladekabel fest angeschlagen!)

Allerdings kann nicht jedes Fahrzeug an jedem AC-Ladepunkt die volle verfügbare Anschlussleistung nutzen, denn die Ladeleistung ist natürlich abhängig vom im Fahrzeug verbauten Ladegerät. Zu beachten ist hierbei, dass manche Modelle nur einphasige oder zweiphasige Ladegeräte besitzen. In der folgenden Tabelle sind die möglichen AC-Ladeleistungen aller in Europa erhältlichen rein elektrischen Fahrzeuge zusammengestellt (alle Angaben ohne Gewähr!). Zu Plug-in-Hybridfahrzeugen sind die AC-Ladeleistungen auf einer eigenen Seite zu finden: Plug-in-Hybride: Übersicht und technische Daten.
 Hersteller  Modell AC-
Lade-
buchse
 max. Ladeleistung
 rot: Dreiphasenlader
 hellrot: Zweiphasenlader
 Audi  e-tron Typ2  11kW (3 × 16 A)
 BMW  i3 60Ah (serienmäßig) Typ2  3,7kW (1 × 16 A)
 i3 60Ah (optional) Typ2  7,4kW (1 × 32 A)
 i3 94Ah (serienmäßig) Typ2  3,7kW (1 × 16 A)
 i3 94Ah (optional) Typ2  11kW (3 × 16 A)
 einphasig 7,4kW (1 × 32 A)
 i3 120Ah Typ2  11kW (3 × 16 A)
 einphasig 7,4kW (1 × 32 A)
 Citroën  Berlingo Electric Typ1  3,2kW (1 × 14 A)
 C-Zero Typ1  3,7kW (1 × 16 A)
 e-Méhari Typ2  3,7kW (1 × 16 A)
 Hyundai  Ioniq Elektro Typ2  6,6kW (1 × 28,5 A)
 Kona Elektro Typ2  7,4kW (1 × 32 A)
 Jaguar  I-Pace Typ2  7kW (1 × 30,5 A)
 Kia  e-Niro Typ2  7,4kW (1 × 32 A)
 e-Soul Typ2  7,4kW (1 × 32 A)
 Soul EV (bis Anfang 2019) Typ1  6,6kW (1 × 28,5 A)
 Mercedes‑Benz
 B-Klasse electric drive Typ2  11kW (3 × 16 A)
 EQC Typ2  7,4 kW (1 × 32 A)
 Mitsubishi  Electric Vehicle / i-MiEV Typ1  3,7kW (1 × 16 A)
 Nissan  e-NV200 (serienmäßig) Typ1  3,7kW (1 × 16 A)
 e-NV200 (optional) Typ1  6,6kW (1 × 28,5 A)
 Leaf (ZE1, serienmäßig) Typ2  3,7kW (1 × 16 A)
 Leaf (ZE1, optional) Typ2  6,6kW (1 × 28,5 A)
 Leaf (vor 2018, serienmäßig) Typ1  3,7kW (1 × 16 A)
 Leaf (vor 2018, optional) Typ1  6,6kW (1 × 28,5 A)
 Opel  Ampera-e Typ2  7,4kW (1 × 32 A)
 Peugeot  iOn Typ1  3,7kW (1 × 16 A)
 Partner Electric Typ1  3,2kW (1 × 14 A)
 Renault  Kangoo Z.E. 33 Typ2  4,6kW (1 × 20 A)
 Kangoo Z.E. (vor Mitte 2017) Typ2  3,7kW (1 × 16 A)
 ZOE Q210, ZOE Q90 Typ2  43kW (3 × 63 A)
 einphasig 7,4kW (1 × 32 A)
 ZOE R240, ZOE R90 Typ2  22kW (3 × 32 A)
 Smart  EQ forfour / forfour electric drive (serienmäßig) Typ2  4,6kW (1 × 20 A)
 EQ forfour / forfour electric drive (optional) Typ2  22kW (3 × 32 A)
 EQ fortwo / fortwo electric drive (serienmäßig) Typ2  4,6kW (1 × 20 A)
 EQ fortwo / fortwo electric drive (optional) Typ2  22kW (3 × 32 A)
 Streetscooter  Work / Work L Typ2  3,7kW (1 × 16 A)
 Tesla  Model 3 Typ2  11kW (3 × 16 A)
 Model S Typ2  16,5kW (3 × 24 A)
 Model X Typ2  16,5kW (3 × 24 A)
 VW  e-Golf (ab 2017) Typ2  7,4kW (2 × 16 A)
 einphasig 7,4kW (1 × 32 A)
 e-Golf (bis 2017) Typ2  3,7kW (1 × 16 A)
 e-up! Typ2  3,7kW (1 × 16 A)
Die Ladeleistung an Wechselstrom-Ladesäulen hängt also sowohl von der Anschlussleistung der Säule als auch vom Fahrzeugmodell ab. Zur Verdeutlichung ein paar Beispiele:
  • Eine Renault ZOE lädt an einer 11-kW-Ladesäule. → Die Ladeleistung beträgt 11kW.
  • Ein Nissan Leaf mit 6,6-kW-Lader lädt an einer 11-kW-Ladesäule. → Die Ladeleistung beträgt 3,7kW, da er nur eine der drei Phasen nutzen kann.
  • Ein VW e-up! lädt an einer 22-kW-Ladesäule. → Die Ladeleistung beträgt 3,7kW.

Wichtig ist: Man muss nichts beachten und kann nichts kaputtmachen, egal an welchen Typ2-Ladesäulen man lädt! Das Ladegerät im Fahrzeug nimmt sich immer nur so viel, wie die Säule ihm erlaubt und kann auch nicht durch eine „zu hohe Anschlussleistung“ eines Ladepunktes überlastet werden. In dieser Hinsicht ist der Typ2-Standard also „idiotensicher“ 😉.
Extra-Wissen: Renault ZOE, die Meisterin der Wechselstromladung
Die Renault ZOE verwendet für die Wechselstromladung eine patentierte Technik: Sie verfügt nicht über ein separates Ladegerät, sondern nutzt für diesen Zweck Komponenten des Antriebs, nämlich die Motorwicklungen und den Motor-Frequenzumrichter. Das spart Platz und Gewicht und ermöglicht ihr, dreiphasigen Wechselstrom mit bis zu 43kW zu laden. Die neuen ZOE-Modelle R240 bzw. R90 verfügen allerdings nur noch über eine Ladeleistung von 22kW.
Neben der Renault ZOE ist das chinesische Elektroauto BYDe6 als einziges in der Lage, mit 43kW Wechselstrom zu laden, doch dieses ist in Europa nur für Flottenkunden erhältlich.
Extra-Wissen: Ladekabel
Wenn man es genau nimmt, hängt die Ladeleistung nicht nur vom Ladepunkt und vom fahrzeugseitigen Ladegerät ab: Auch durch das verwendete Ladekabel kann die Ladeleistung begrenzt sein! Ladekabel Typ1 auf Typ2 oder Typ2 auf Typ2 verfügen nämlich über eine Kodierung im Typ2-Stecker. Diese gibt an, wie stark das Kabel und die Steckkontakte belastet werden können, also welche Stromstärke maximal hindurchfließen darf. Ladestation und Fahrzeug können die Kodierung auslesen und müssen ggf. die Ladeleistung entsprechend reduzieren. Zusätzlich gibt es Ladekabel, die nur einphasig ausgeführt sind und somit keine mehrphasige Ladung ermöglichen.
Das beim Fahrzeugkauf mitgelieferte Ladekabel ist in der Regel auf die Ladeleistung des Fahrzeugs abgestimmt, sodass man nichts beachten muss (Ausnahme: Hyundai Ioniq!). Will man aber ein neues/anderes Ladekabel kaufen, sollte man darauf achten, dass man dadurch nicht die Ladeleistung des Fahrzeugs einschränkt. Falls man beim Ladekabel-Kauf auch für zukünftige Fahrzeuge in jedem Fall gerüstet sein will, sollte man ein 22kW Ladekabel wählen (32A dreiphasig). Stärker belastbare Ladekabel gibt es nicht, da laut Norm an Typ2-Ladepunkten mit höherer Anschlussleistung immer ein Kabel mit Stecker fest angebracht sein muss.

Ladung an Haushaltssteckdosen, CEE-Steckdosen etc.

Alles schön und gut, aber kann ich nun mit Typ1 oder Typ2 auch an den verbreiteten Wechselstrom-Steckersystemen laden, z.B. an einer Schukosteckdose, einer Campingsteckdose (CEE16 blau) oder an roten Industrie-Drehstromsteckdosen (CEE16 rot, CEE32 rot etc.)?
– Ja! Allerdings muss hierzu eine Kontrollelektronik zwischengeschaltet werden, die dem Auto mitteilt, welche Stromstärke der entsprechende Stromanschluss zur Verfügung stellt, und bei Ladebereitschaft die Stromzufuhr zum Auto „durchschaltet“. Eine solche Elektronik kann entweder in einem ICCB (In-Cable Control Box) oder in einer mobilen Ladebox untergebracht sein. Je nach Modell sind zudem verschiedene Schutzfunktionen (z.B. Fehlerstromschutz, Schutzleitererkennung) integriert. Eine Übersicht über erhältliche Produkte findet man in unserem Wiki-Artikel Übersicht: AC - mobile Ladeboxen und ICCB Ladelösungen für Typ1+2.
Wichtig: Bei einem ICCB oder einer mobilen Ladebox handelt es sich nicht um ein Ladegerät, denn dieses ist ja bereits im Auto untergebracht!

Ein ICCB-Ladekabel zur Ladung an Schukosteckdosen

Eine mobile Ladebox zur Ladung an roten CEE-Drehstromsteckdosen
Extra-Wissen: „Notladekabel“
Bei vielen Elektrofahrzeugen wird standardmäßig ein ICCB-Ladekabel zur Ladung an Schukosteckdosen mitgeliefert (siehe linkes Foto).
Zwar sind Schukosteckdosen-Stromkreise in der Regel mit 16A abgesichert, was eine Anschlussleistung von bis zu 3,7kW erlauben würde. Bei hochwertigen und korrekt installierten Steckdosen kann diese Leistung auch abgerufen werden, jedoch möglichst nur über einen kurzen Zeitraum, ansonsten besteht Überhitzungs- und damit Brandgefahr.
Daher bieten Schuko-ICCB-Ladekabel in der Regel nur eine Ladeleistung von um die 2kW (meist 8 oder 10A). Damit ist der Ladevorgang sicher, dauert aber (je nach Akkukapazität) sehr lange, weshalb solche Kabel oft als „Notladekabel“ bezeichnet werden. Nichtsdestotrotz eignen sich solche ICCB-Ladekabel auch optimal für eine tägliche langsame Ladung über Nacht.
Weitere Infos zur Dauerbelastbarkeit von Schuko-Steckdosen gibt es im entsprechenden Wiki-Artikel.

Gleichstromladung (Schnellladung)

Ab einer gewissen Ladeleistung macht es keinen Sinn mehr, das Ladegerät im Auto zu installieren, da es zu groß und schwer wäre. Man installiert es also in der Ladeinfrastruktur und spricht von DC-Ladung, weil die Ladestation den Wechselstrom aus dem Netz bereits in Gleichstrom umwandelt und in die richtige Spannung für den Fahrzeugakku umformt. Der Gleichstrom fließt dann über das Ladekabel direkt in den Akku.
Bei der Gleichstromladung ist die Kommunikation zwischen Ladestation und Fahrzeug deutlich anspruchsvoller als bei der Wechselstromladung, da die Ladesäule genau wissen muss, wie der Akku aufgebaut ist, wie voll er ist und welche Spannungen und Stromstärken er benötigt. Hierzu muss sie ständig Informationen mit dem Batteriemanagementsystem (im Auto) austauschen.
Natürlich ist eine Gleichstromladesäule deutlich massiver, größer und teurer als eine Wechselstromladesäule (so ein Teil kostet in der Regel über 10.000€), was zur Folge hat, dass es deutlich weniger von ihnen gibt und der Strom dort häufig etwas mehr kostet.
In erster Linie eignet sich die Gleichstromladung daher für lange Strecken (z.B. Urlaub), bei denen man den Akku so schnell wie möglich füllen möchte. Deshalb findet man DC-Schnellladesäulen vor allem auf Autobahn-Raststätten. Aber auch an Supermärkten und anderen Orten, wo man sich nur kurz aufhält, machen Gleichstromladepunkte Sinn, da man während der Standzeit möglichst viel Energie nachladen möchte.
Bei allen DC-Ladesystemen ist das Ladekabel fest an der Ladesäule angebracht und kann direkt in die entsprechende Buchse am Auto gesteckt werden. Die Kabel und Stecker wären nämlich viel zu unhandlich, um sie wie bei den AC-Ladekabeln ständig im Auto mitzunehmen.
Des Weiteren sind bei allen DC-Steckersystemen automatische Verriegelungen vorhanden, sodass die Stecker nicht unbefugt während des Ladevorgangs abgezogen werden können.

CHAdeMO

Der Schnellladestandard CHAdeMO wurde von den japanischen Unternehmen Fuji (Subaru), Mitsubishi, Nissan und Tepco entwickelt und 2010 vorgestellt.
„CHAdeMO“ steht für CHArge de MOve, leitet sich aber gleichzeitig ab vom japanischen Satz Ocha demo ikaga desuka – „Wie wär´s mit einer Tasse Tee?“
Die Idee ist, während einer Tasse Tee das Auto wieder vollladen zu können.
CHAdeMO ist kompatibel mit Akkuspannungen von 300 bis 500Volt und Ladeströmen bis 350A, was einer Ladeleistung von bis zu 150kW entspricht. Langfristig sind sogar Ladeleistungen bis 400kW angedacht. Als Kommunikationsschnittstelle findet ein Zweidraht-CAN-Bus mit zusätzlichen separaten Signalleitungen Verwendung.

Unten: CHAdeMO- und Typ1-Buchse eines Nissan Leaf (1. Generation vor 2018)
Der CHAdeMO-Standard wird vor allem von asiatischen Herstellern genutzt und wurde mit deren Fahrzeugen nach Europa importiert, sodass auch hierzulande eine große Anzahl von CHAdeMO-Ladestationen aufgestellt wurden. Die meisten von ihnen liefern derzeit eine Leistung von 50kW, einige auch nur 20kW.
Alle Fahrzeuge mit CHAdeMO-Gleichstromladung besitzen zusätzlich eine Typ1- oder Typ2-Buchse für die einphasige Wechselstromladung (siehe Foto rechts).
Extra-Wissen: Bidirektionales Laden
Interessanterweise ist der CHAdeMO-Standard bereits für bidirektionales Laden spezifiziert, d.h. über den Stecker kann auch – eine entsprechende Ladestation vorausgesetzt – Strom aus dem Fahrzeugakku zurück ins Netz eingespeist werden. So können Elektroautos z.B. Photovoltaik-Strom zwischenspeichern oder zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen (→ Vehicle to Grid).

Tesla Supercharger

Für seine Oberklasse-Limousine Model S, die 2009 vorgestellt und ab 2012 ausgeliefert wurde, konzipierte der kalifornische Elektroauto-Hersteller Tesla ein Schnellladesystem mit Leistungen bis zu 135kW.
Da es zur Zeit der Entwicklung des Systems noch keinen genormten Standard für solche Ladeleistungen gab, verwendete Tesla „notgedrungen“ für die europäischen Supercharger einen modifizierten Typ2-Stecker. Hierzu wurden die vier Wechselstrom-Kontakte für Gleichstrom umfunktioniert und ein eigenes Protokoll für die Kommunikation zwischen Ladestation und Fahrzeug erschaffen.
Der Vorteil ist der, dass die Elektrofahrzeuge von Tesla nur eine Typ2-Buchse benötigen, über die sie sowohl an normalen Typ2-Ladepunkten mit Wechselstrom als auch an den Tesla Superchargern mit Gleichstrom laden können. Eine Trennung des AC- und DC-Weges findet über elektronische Umschalter im Fahrzeug statt.
Seit 2012 hat Tesla weltweit hunderte Supercharger-Standorte mit jeweils mehreren Ladeanschlüssen installiert (siehe Foto).
Die Ladestationen können nur von Fahrzeugen von Tesla genutzt werden, die über einen entsprechenden Ladeanschluss verfügen und vom Hersteller für das Laden dort per Software freigeschaltet wurden.
Extra-Wissen: CHAdeMO-Adapter
Tesla bietet auch einen Adapter an, mit dem ihre Elektrofahrzeuge an CHAdeMO-Ladestationen angestöpselt werden können. Es handelt sich um ein kurzes Kabel, an dem auf der einen Seite ein Supercharger-Stecker und auf der anderen Seite eine CHAdeMO-Kupplung angebracht ist. Da die Akkuspannungen der Tesla-Fahrzeuge in den vom CHAdeMO-System unterstützten Bereich fallen, muss der Adapter nur das Kommunikationsprotokoll „übersetzen“. Es sind Ladeleistungen bis 50kW möglich.

CCS (Combined Charging System)

Der Schnellladestandard CCS wurde von der deutschen und amerikanischen Autoindustrie entwickelt.
Wichtig war, dass die fahrzeugseitige Buchse sowohl für AC- als auch für DC-Ladung genutzt werden kann (wie bei Tesla) und nicht wie bei CHAdeMO ein separater Stecker benötigt wird. Daher ergänzte man den Typ2-Stecker um zwei dicke Gleichstrom-Kontakte, entwarf ein neues Kommunikationsprotokoll und nannte das Ergebnis Combined Charging System (kombiniertes Ladesystem). Fahrzeuge mit CCS-Buchse können also nicht nur an CCS-Ladesäulen anstöpseln, denn der obere Teil der Buchse kann weiterhin als Typ2-Buchse für die ein- bis dreiphasige Wechselstromladung genutzt werden.
Die erste CCS-Ladesäule wurde 2013 in Wolfsburg errichtet, wenig später kamen die ersten Fahrzeuge mit CCS auf den Markt.

Unten: CCS-Buchse eines e-Golf
Anfangs wurde die Kritik laut, dass deutsche Autohersteller durch das Vorantreiben des CCS-Standards den Verkauf von ausländischen Elektroautos verhindern wollten, zumal sie ihre Fahrzeuge in Asien mit CHAdeMO-Buchse ausliefern (z.B. BMWi3).
Tatsächlich legte die EU das Combined Charging System 2015 als Standard für die Gleichstromladung fest. Seit 2017 ist CCS für Ladepunkte mit einer Leistung über 22kW verpflichtend vorgeschrieben (für Ladepunkte bis 22kW ist der Typ2-Stecker vorgeschrieben).
Derzeit wird das CCS-Ladesäulennetz massiv ausgebaut. Die meisten CCS-Ladesäulen liefern eine Leistung von 50kW, einige auch nur 20kW.
2016 wurde ein stärkeres, abwärtskompatibles CCS-Schnellladesystem mit bis zu 350kW Ladeleistung vorgestellt. Dieses nutzt 800Volt (statt vorher 400V) und besitzt ein flüssigkeitsgekühltes Ladekabel, um die Handhabbarkeit zu gewährleisten. 2017 wurde von Porsche in Berlin die erste 350-kW-Ladesäule aufgestellt. In den kommenden Monaten sollen entlang der europäischen Autobahnen weitere solcher Ladestationen gebaut werden.
Im September 2017 wurde von Phoenix Contact ein nochmals überarbeiteter (ebenfalls abwärtskompatibler) CCS-Ladestecker mit bis zu 500kW Ladeleistung und 1000V Systemspannung vorgestellt.
Mittelfristig werden wohl alle Autohersteller ihre Elektrofahrzeuge für Europa mit CCS-Buchse ausstatten; der Hyundai Ioniq ist bereits das erste asiatische Fahrzeug, welches mit CCS lädt.
Extra-Wissen: CCS – auch mit Typ1-Stecker
In den USA spielt der Typ2-Stecker aufgrund des fehlenden Dreiphasen-Stromnetzes keine Rolle, an AC-Ladesäulen wird dort ausschließlich der Typ1-Standard verwendet. Daher wurde dort für das Combined Charging System der Typ1-Stecker hergenommen und wie bei uns um zwei dicke Gleichstrom-Kontakte ergänzt. Um die beiden CCS-Typen unterscheiden zu können, bezeichnet man die Stecker auch als Combo1 (USA) und Combo2 (Europa).

Triple-Charger

Lange Zeit werden CHAdeMO und CCS in Europa noch nebeneinander existieren. Da die beiden Standards weitestgehend die gleichen Ströme und Spannungen nutzen, werden Gleichstrom-Ladesäulen in der Regel mit beiden Systemen ausgestattet, denn die Kosten für einen zusätzlichen Stecker und die Integration des entsprechenden Kommunikationsprotokolls sind verschwindend gering.
Daneben wird in die Ladesäule meist gleich noch ein Typ2-Anschluss mit 22kW oder sogar 43kW Wechselstrom-Anschlussleistung integriert, auch wenn nur wenige Fahrzeuge daran schnell laden können. Denn hierfür braucht man kaum zusätzliche Komponenten, der Wechselstrom ist ja sowieso vorhanden.
Und schon hat man einen sogenannten Triple-Lader oder Triple-Charger, an dem wirklich jedes aktuelle Elektrofahrzeug seinen Akku aufladen kann.
Ein Großteil aller Schnellladestationen, die in Europa derzeit neu errichtet werden, sind solche Triple-Charger.

Ladeleistungen im Vergleich

Man könnte annehmen, dass die Ladeleistung bei der Gleichstromladung allein von der Ladesäule abhängt, denn dort ist ja das Ladegerät untergebracht. Dem ist aber nicht so, denn ein Akku kann nicht unbegrenzt schnell aufgeladen werden. Das Batteriemanagement-System im Fahrzeug überwacht den Akku und teilt der Ladestation die nötigen Parameter mit, um den Akku möglichst schnell, aber schonend aufzuladen.
In der folgenden Tabelle sind die Gleichstrom-Ladeleistungen aller in Europa verfügbaren rein elektrischen Fahrzeuge zusammengestellt (alle Angaben ohne Gewähr!). Plug-in-Hybridfahrzeuge sind meist nicht DC-ladefähig, die Ladeleistungen können der Übersicht entnommen werden: Plug-in-Hybride: Übersicht und technische Daten.
 Hersteller  Modell max.
Ladeleistung
CHAdeMO
max.
Ladeleistung
Supercharger
max.
Ladeleistung
CCS
 Audi  e-tron 155 kW
 BMW 
 i3 60Ah, i3 94Ah (serienmäßig)
 i3 60Ah, i3 94Ah (optional) 48 kW
 i3 120Ah 48 kW
 Citroën  Berlingo Electric 50 kW
 C-Zero 40 kW
 e-Méhari
 Hyundai  Ioniq Elektro 70 kW
 Kona Elektro (39,2 kWh) 45 kW
 Kona Elektro (64 kWh) 75 kW
 Jaguar  I-Pace 100 kW
 Kia  e-Niro (39,2 kWh) 45 kW
 e-Niro (64 kWh) 75 kW
 e-Soul 136 (39,2 kWh) 45 kW
 e-Soul 204 (64 kWh) 75 kW
 Soul EV (bis Anfang 2019) 70 kW
 Mercedes‑Benz  B-Klasse electric drive
 EQC 110 kW
 Mitsubishi  Electric Vehicle / i-MiEV 40 kW
 Nissan  e-NV200 50 kW
 Leaf (serienmäßig)
 Leaf (optional) 50 kW
 Opel  Ampera-e 55 kW
 Peugeot  iOn 40 kW
 Partner Electric 50 kW
 Renault  Kangoo Z.E.
 ZOE
 Smart 
 EQ forfour / forfour electric drive
 EQ fortwo / fortwo electric drive
 Streetscooter  Work / Work L
 Tesla  Model 3 125 kW 125 kW
 Model S 50 kW
(über optionalen Adapter)
135 kW
 Model X 50 kW
(über optionalen Adapter)
135 kW
 VW  e-Golf (serienmäßig)
 e-Golf (ab 2017, optional) 40 kW
 e-Golf (bis 2017, optional) 50 kW
 e-up! (serienmäßig)
 e-up! (optional) 40 kW
Die tatsächliche DC-Ladeleistung hängt also wie bei der AC-Ladung sowohl vom Fahrzeug als auch von der Ladesäule ab.
Bei den angegebenen Ladeleistungen handelt es sich allerdings um Maximalwerte, die nicht unter allen Bedingungen erreicht werden. Genaueres hierzu folgt im nächsten Abschnitt.
Tipp: Besteht beim Kauf eines elektrischen Neuwagens die Möglichkeit, optional eine Gleichstrom-Schnellladefähigkeit zu integrieren (z.B. e-Golf, BMWi3 etc.), so sollte diese Option unbedingt gewählt werden, auch wenn das Fahrzeug (z.B. als Zweitwagen) nicht für Langstrecken gedacht sein soll. Denn dies erhöht erstens den Wiederverkaufswert und zweitens will man in der Regel dann doch mehr elektrisch fahren als gedacht, da es einfach so viel Spaß bereitet!

Wie lange dauert das Laden?

Die oben angegebenen Werte zur Ladeleistung der verschiedenen Elektrofahrzeuge und Ladesysteme erscheinen vielleicht im ersten Moment relativ abstrakt. Tatsächlich kann man mit der Ladeleistung aber ganz einfach abschätzen, wie lange ein Ladevorgang dauert.

Langsames Laden

Beim langsamen Laden hängt die Ladedauer im Wesentlichen nur von der Ladeleistung, der Akkukapazität des Fahrzeugs (netto in kWh) und dem aktuellen Ladestand des Akkus (SOC in Prozent) ab.
„Langsames Laden“ hat in diesem Fall nichts mit Gleichstrom- oder Wechselstromladung zu tun, sondern nur mit der Ladeleistung im Verhältnis zur Akkukapazität des Fahrzeugs. Bei einem Akku mit einer Kapazität von 22kWh kann man beispielsweise grob bis zu einer Ladeleistung von 11kW von langsamem Laden ausgehen. Bei einem Akku mit 60kWh bis zu einer Ladeleistung von 30kW, also immer die halbe Akkukapazität (physikalisch nicht ganz korrekt ausgedrückt). Lädt man mit höheren Leistungen, ist die Berechnung der Ladezeit schwieriger – dazu gleich mehr.
Bei langsamem Laden kann man die Dauer für eine Vollladung von 0bis100%SOC grob mit folgender Faustformel berechnen:
Akkukapazität [kWh] ÷ Ladeleistung [kW] ÷ 0,9 = Ladedauer [h]
Die 0,9 stehen hierbei vereinfachend für einen Wirkungsgrad des Ladegeräts von 90%. In der Praxis haben Ladegeräte einen Wirkungsgrad von 80 bis 95% – je nach Fahrzeugmodell und Ladeleistung.
Beispiel: Ein Hyundai Ioniq Elektro (Akkukapazität: 28kWh) lädt an einer 11-kW-Ladesäule (also AC 3 × 16 A). Da das Fahrzeug nur ein einphasiges Ladegerät besitzt, beträgt die Ladeleistung 3,7kW(1 × 16 A). Die Dauer für eine Vollladung beträgt grob 28 kWh ÷ 3,7 kW ÷ 0,9 ≈ 8,4 h.
Wenn der Akku nicht ganz leer ist (denn dies ist eigentlich nie der Fall) oder wenn der Akku nicht komplett voll geladen werden soll, verkürzt sich die Ladezeit natürlich entsprechend. Hat der Ioniq aus dem Beispiel noch einen SOC von 30% und soll bis 80% geladen werden, dann müssen 50% nachgeladen werden, was dementsprechend 4,2h dauert.

Besonderheiten bei schnellerem Laden

Lädt man mit höheren Ladeleistungen im Verhältnis zur Akkukapazität als soeben beschrieben, ist die Ladezeit von weiteren Faktoren abhängig.
Zu beachten ist, dass die heute verwendeten Lithium-Ionen-Akkus nicht den kompletten Ladevorgang hindurch mit ihrer maximalen Leistung geladen werden können. Stattdessen wird der Ladestrom bei zunehmendem Ladestand immer weiter reduziert. Beim langsamen Laden kann dieser Effekt vernachlässigt werden, denn wenn der Ladestrom sowieso von Anfang an gering ist, muss er auch nicht reduziert werden.
Beim schnelleren Laden hingegen ist nur bis etwa 75% SOC die volle Ladeleistung möglich, danach dauert eine weitere Vollladung des Akkus überproportional lange (der tendenzielle Verlauf des Ladestands beim Schnellladen ist im nebenstehenden Schaubild dargestellt). Wer möglichst kurz nachladen möchte, nutzt in der Praxis auf Langstrecken nur eine Akkukapazität zwischen ca. 10% und 80%SOC – so kommt man am Schnellsten voran. Bei Gleichstrom-Schnellladesäulen ist es sogar häufig so, dass diese gar nicht bis 100% laden, sondern vorher abschalten.
Beim schnellen Laden interessiert also meist nur die Ladedauer von 0 bis 80%, die man grob folgendermaßen berechnen kann:
Akkukapazität [kWh] ÷ Ladeleistung [kW] = Ladedauer bis 80% [h]
Beispiel 1: Ein Kia Soul EV mit 30kWh Akkukapazität lädt an einer 50-kW-CHAdeMO-Ladesäule. Das Fahrzeug kann maximal mit 70kW laden, die Ladeleistung beträgt also in diesem Fall 50kW. Die Ladedauer bis 80% beträgt 30 kWh ÷ 50 kW = 0,6 h, also 36 Minuten (0,6 ⋅ 60 = 36).
Beispiel 2: Eine Renault ZOE Q210 (oder Q90) mit 22kWh Akkukapazität lädt an einem 43-kW-Typ2-Ladepunkt (AC 3 × 63 A). Die Ladeleistung beträgt in diesem Fall 43kW, eine Ladung bis 80% dauert also 22 kWh ÷ 43 kW ≈ 0,51 h, das sind rund 31 Minuten (0,51 ⋅ 60 ≈ 31).
Weiterhin muss beim schnellen Laden beachtet werden, dass Lithium-Ionen-Akkus bei kalten oder sehr heißen Temperaturen nicht mit ihrer vollen Leistung geladen werden können. Dies hängt von der Zellchemie und vom Akku-Temperaturmanagement (bei vielen Fahrzeugen wird der Akku bei Bedarf gekühlt, bei einigen auch beheizt) ab. Wie stark der Einfluss der Temperatur auf die Ladeleistung ist, ist daher von Modell zu Modell unterschiedlich. Bei kalten oder heißen Temperaturen sollte man also eine längere Ladezeit einplanen.

„Ladegeschwindigkeit“

Häufig findet man auch Angaben zur „Ladegeschwindigkeit“, die angibt, wie viele Kilometer Reichweite man pro Stunde nachlädt. Diese Ladegeschwindigkeit ist abhängig vom Energieverbrauch pro Kilometer (und damit von Fahrstil, Geschwindigkeit, Fahrzeug etc.) und lässt sich folgendermaßen berechnen:
Ladeleistung [kW] ÷ Verbrauch [kWh/km] = Ladegeschwindigkeit [km/h]
Zu beachten ist hierbei, dass die tatsächliche (den aktuellen Bedingungen entsprechende) Ladeleistung verwendet werden muss.
Beispiel: Ich fahre mit meinem BMWi3 auf der Autobahn, mein Verbrauch liegt bei 19kWh/100km (also 0,19kWh/km). Die Ladeleistung an einer 50-kW-CCS-Ladesäule liegt bei 45kW. Die Ladegeschwindigkeit beträgt dementsprechend 45 kW ÷ 0,19 kWh/km ≈ 237 km/h.

Aber keine Panik, wenn die genannten Berechnungen kompliziert erscheinen: In der Praxis braucht man diese eigentlich nicht, denn nach einiger Zeit Elektroautofahren kann man relativ genau abschätzen, wie lange man für einen Ladevorgang bei welcher Ladeleistung benötigt.

(C) goingelectric.de

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